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§ 4 SN-19345 (Sachsen) — Inkrafttreten

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Sächsische Schweiz – linkselbisch“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach Ablauf der Auslegungsfrist (vergleiche § 3 Absatz 1) in Kraft.

Dresden, den 16. August 2021

Landesdirektion Sachsen

Kraushaar

Präsidentin

Hinweis:

Die unter § 2 Absätze 3 bis 6 benannten Anlagen 1 bis 4 als Bestandteil dieser Verordnung können aus Platzgründen nicht in diesem Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt abgedruckt werden. Sie sind einsehbar auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/umwelt , Rubrik Oberflächenwasser & Hochwasserschutz, Hochwasserentstehungsgebiete.