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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

11 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsstätte, Biostoffe

Stand: 26.08.2026

Sachsen

11 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsstätte, Biostoffe Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

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11 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsstätte, Biostoffe

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Biostoffverordnung (BioStoffV)

1. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

1.1 Zulassung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 190 bis 650

1.2 Anordnung nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 200 bis 670

1.3 Gestattung nach § 18 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 110 bis 390

2. Anordnung nach § 22 Abs. 3 Satz 1 ArbSchG 15 bis 1 500

3. Zulassung einer Ausnahme nach § 3a Abs. 3 Satz 1 ArbStättV 250 bis 5 000

4. Biostoffverordnung

4.1 Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BioStoffV 300 bis 3 000

4.2 Erteilung einer behördlichen Ausnahme nach § 18 BioStoffV 150 bis 3 000

§ 4