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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis11 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsstätte, Biostoffe
Stand: 26.08.2026
11 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsstätte, Biostoffe Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
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11 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsstätte, Biostoffe
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
1. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
1.1 Zulassung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 190 bis 650
1.2 Anordnung nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 200 bis 670
1.3 Gestattung nach § 18 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 110 bis 390
2. Anordnung nach § 22 Abs. 3 Satz 1 ArbSchG 15 bis 1 500
3. Zulassung einer Ausnahme nach § 3a Abs. 3 Satz 1 ArbStättV 250 bis 5 000
4. Biostoffverordnung
4.1 Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BioStoffV 300 bis 3 000
4.2 Erteilung einer behördlichen Ausnahme nach § 18 BioStoffV 150 bis 3 000