Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwota“
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-18842/3#abs-1 (1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
– Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Chemnitz –
Abteilung Umweltschutz
Referat Oberflächenwasser, Hochwasserschutz
Telefonnummer 0371-532 16 79
Altchemnitzer Straße 41, Raum 455
09120 Chemnitz Öffnungszeiten Tag Zeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
– Landratsamt Vogtlandkreis
Dezernat II
Amt für Umwelt
Untere Wasserbehörde
Telefonnummer 03741-3002125
Bahnhofstraße 42–48, Raum 242
08523 Plauen Öffnungszeiten Tag Zeit
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Auf Grund der aktuellen Situation kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern erfolgen.
Zusätzlich ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen, Themenseite Umwelt, Oberflächenwasser/Hochwasserschutz dauerhaft digital einsehbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-18842/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, niedergelegt.