Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Belegungsbindungen im Freistaat Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über …

§ 1 Belegungsbindung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1799/1#abs-1 (1) Der Belegungsbindung unterliegen ab 1. Januar 1996 50 vom Hundert der Wohnungen im Freistaat Sachsen, für die den kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften Altschuldenhilfen nach § 4 und § 7 des Gesetzes über Altschuldenhilfe für kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ( Altschuldenhilfe-Gesetz ) vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. (BGBl. I S. 1184), gewährt worden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1799/1#abs-2 (2) Vertraglich vereinbarte Belegungsbindungen gehen dem nach Absatz 1 bestimmten Anteil vor.

§ 2