Gesetze / Landesrecht Sachsen / Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig

Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des …

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

erlassen als Artikel 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig

Vom 4. Oktober 2018

§ 1