Gesetze / Landesrecht Sachsen / Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig
Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
erlassen als Artikel 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig
Vom 4. Oktober 2018