Gesetze / Landesrecht Sachsen / Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig
Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des …§ 1 Verbot
Stand: 26.08.2026
Innerhalb des in der Stadt Leipzig durch die Straßen Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Mariannenstraße, Hermann-Liebmann-Straße, Ludwigstraße, Elisabethstraße, Konradstraße, Hermann-Liebmann-Straße, Rabet, Lorenzstraße, Konstantinstraße und Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße begrenzten Gebietes (Anlage) ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten.