Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten DeutschlandArtikel 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 19. Dezember 1991
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Staatskanzlei
Arnold Vaatz