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Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten DeutschlandArtikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
Stand: 26.08.2026
Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland stimmt der Sächsische Landtag zu. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.