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Artikel 2 SN-1752 (Sachsen) — Inkrafttreten

Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 19. Dezember 1991

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Staatskanzlei

Arnold Vaatz