Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lugteich bei Grüngräbchen“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15244/3#abs-1 (1) Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung des Gebietes als Bestandteil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete („Natura 2000“).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15244/3#abs-2 (2) Schutzzweck ist insbesondere
1. die Erhaltung und ungestörte Entwicklung von Biotopen und natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse, wie
a)
der Verlandungsvegetation des Teiches (FFH-Lebensraumtyp 3150) in der Größenordnung ihrer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung vorhandenen teichseitigen Ausdehnung,
b)
dem Zwischenmoor (FFH-Lebensraumtyp 7140),
c)
der Feuchtheide (FFH-Lebensraumtyp 4010),
d)
dem Kiefernmoorwald (FFH-Lebensraumtyp 91D2; prioritär),
e)
dem Erlen-Sumpfwald,
f)
dem Weiden-Sumpfgebüsch sowie
g)
den höhlenreichen Einzelbäumen
einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften mit bestimmten Tier- und Pflanzenarten und Arten gemeinschaftlichen Interesses wie Fischotter, Kranich, Laubfrosch, Schlammpeitzger, Weißes Schnabelried, Glockenheide und Sumpfporst;
2. die Erhaltung und pflegliche Nutzung oder Pflege von Biotopen, wie des Teiches, des Eichenmischwaldes, der Feuchtstaudenflur, der Nass- und Frischwiese einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften;
3. die Erhaltung und Entwicklung ausreichender und möglichst naturnaher Strukturen, insbesondere des randlichen Eichenmischwaldes, des Kiefernwaldes und des extensiven Grünlandes zur Pufferung von in das Gebiet einwirkenden Beeinträchtigungen;
4. die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Standortbedingungen des Gebietes, insbesondere des hohen Grundwasserstandes und des Zuflusses an Oberflächenwasser sowie der nährstoffarmen Milieubedingungen im Zwischenmoor.