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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 3 Schutzzweck

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Schutzzweck ist:

1. die Erhaltung und Entwicklung eines repräsentativen und naturnahen Landschaftsausschnittes der Elster-Luppe-Aue im Naturraum Leipziger Land, welcher durch seine Seltenheit im sächsischen Raum, seine besondere Eigenart, Vielfalt und hervorragende Schönheit geprägt ist;

2. die Sicherung einer mosaikartig verzahnten Landschaft in ihrer Gesamtheit von Offenland-Biotopen, Fließ- und sonstigen auentypischen Gewässern sowie naturnahen Auenwäldern, wobei das Offenland im wesentlichen gekennzeichnet ist durch Grünland, insbesondere Auenwiesen, Streuobstwiesen, Gehölzstrukturen und aufgelassene Lehmstiche;

3. die Sicherung und Entwicklung des Fließgewässersystems der Elster-Luppe-Aue als System natürlicher und naturnaher Fließgewässer, welche weitestgehend durch eine auentypische Dynamik gekennzeichnet sind;

4. die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der zahlreich vorkommenden besonders geschützten und vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten;

5. die Erhaltung und Entwicklung artenreicher Wiesen, insbesondere der typischen Auenwiesen und der Glatthaferwiesen;

6. die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen, artenreichen und gut strukturierten Hartholzauenwaldes;

7. die Sicherung dieses Landschaftsausschnittes als wesentlichen Bestandteil des übergreifenden Biotopverbundes im Flussauensystem der Elster-Pleiße-Luppe-Aue;

8. die Erhaltung eines aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen wertvollen naturnahen Landschaftsausschnittes.

§ 2 § 4