Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lehmlache Lauer“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Leipzig wird als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Lehmlache Lauer“.