Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Leipzig wird als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Lehmlache Lauer“.
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Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Leipzig wird als Naturschutzgebiet festgesetzt.
Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Lehmlache Lauer“.