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Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt …

Artikel 9 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe der Vertragspartner am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.

Für den Freistaat Sachsen

Der Ministerpräsident

Für den Freistaat Thüringen

Die Ministerpräsidentin

Artikel 8