Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe der Vertragspartner am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Für den Freistaat Sachsen
Der Ministerpräsident
Für den Freistaat Thüringen
Die Ministerpräsidentin