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Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen …Artikel 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12489/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12489/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag GÜL nach seinem Artikel 9 Abs. 2 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 8. Juni 2012
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens