Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche …§ 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl. I S. 986, 991) die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden vom 27. September 1995 (BGBl. I S. 1234) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle vom 28. März 1996 (BGBl. I S. 575) außer Kraft.
Dresden, den 30. Januar 2012
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die
– Anlage 6 (zu § 4 Abs. 1) – Ermittlung und Darstellung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig-Halle – Karte (1): Übersichtskarte Lärmschutzbereich
– Anlage 7 (zu § 4 Abs. 1) – Ermittlung und Darstellung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig-Halle – Karte (2): Übersichtskarte Tag-Schutzzonen
– Anlage 8 (zu § 4 Abs. 1) – Ermittlung und Darstellung der Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig-Halle – Karte (3): Übersichtskarte Nacht-Schutzzonen
dieser Ausgabe des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes im Format DIN A1 beiliegen.