Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche …§ 3 Zuordnung zur Schutzzone
Stand: 26.08.2026
Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in einer Schutzzone, gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen. Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.