Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in einer Schutzzone, gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen. Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in einer Schutzzone, gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen. Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Satz 1 entsprechend anzuwenden.