Gesetze / Landesrecht Sachsen / Förderzuständigkeitsverordnung SMK
SMKFördZuVO§ 8 Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
Stand: 26.08.2026
Die §§ 1 bis 7 finden keine Anwendung auf in den Förderzeiträumen 2007 bis 2013, 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027 aufgrund von Richtlinien des Staatsministeriums für Kultus aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte Vorhaben.