Gesetze / Landesrecht Sachsen / Förderzuständigkeitsverordnung SMK
SMKFördZuVO§ 7 Förderprogramme für den Sportstättenbau
Stand: 26.08.2026
Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Durchführung von Förderprogrammen für den Sportstättenbau, soweit es um die Beseitigung von Hochwasserschäden des Augusthochwassers 2002 geht und im Übrigen, soweit die Verwendungsnachweisprüfung vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurde.