Die §§ 1 bis 7 finden keine Anwendung auf in den Förderzeiträumen 2007 bis 2013, 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027 aufgrund von Richtlinien des Staatsministeriums für Kultus aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte Vorhaben.
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Die §§ 1 bis 7 finden keine Anwendung auf in den Förderzeiträumen 2007 bis 2013, 2014 bis 2020 und 2021 bis 2027 aufgrund von Richtlinien des Staatsministeriums für Kultus aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte Vorhaben.