Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 2 Dienstliche Beurteilung
Stand: 03.01.2024
Wird zitiert von 97
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.02.2015 – 1 WB 32/14Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das Dienstverhältnis eines BerufssoldatenZitiert von 4
- BVerwG, 29.01.2013 – 1 WB 30/12Dienstliche Beurteilung; Änderung von EinzelmerkmalwertungenZitiert von 2
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 39/11Dienstliche Beurteilung; Abstimmungsgespräche unter Beteiligung des weiteren höheren VorgesetztenZitiert von 3
- BVerwG, 30.03.2017 – 1 WB 33/16Beurteilungsverfahren; Anspruch auf Einschreiten der DienstaufsichtZitiert von 4
- BVerwG, 16.07.2013 – 1 WB 43/12Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren VorgesetztenZitiert von 49
- BVerwG, 24.01.2012 – 1 WB 30/11Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches AbstimmungsgesprächZitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-1 (1) In der dienstlichen Beurteilung sind die Leistungen der Soldatin oder des Soldaten nachvollziehbar darzustellen sowie die Eignung und Befähigung für künftige Verwendungen einzuschätzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-2 (2) Die in § 27b Absatz 1 Satz 2 des Soldatengesetzes genannten Soldatinnen und Soldaten sind in entsprechender Anwendung des § 27a des Soldatengesetzes von der betreffenden Fraktion des Deutschen Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaft des Landes oder des Europäischen Parlaments zu beurteilen. In diesen Fällen ist § 3 Absatz 3 nicht anzuwenden. Der Zeitpunkt der Erstellung der Beurteilung richtet sich nach dem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung festgelegten Beurteilungstermin.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-3 (3) Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann das Bundesministerium der Verteidigung zulassen, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere bei Angehörigen der Reservelaufbahnen und Angehörigen der Laufbahnen der Mannschaften der Fall.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-4 (4) Für die Personalentwicklungsbewertungen gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.