§ 6 Anspruch auf die Erstattung wirtschaftlicher Nachteile
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SINTEG-V/6#abs-1 (1) Wirtschaftliche Nachteile, die Teilnehmern aufgrund der Projekttätigkeit entstehen, sind nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 durch den für die Vereinnahmung der jeweiligen Netzentgelte, Netzentgeltaufschläge und Umlagen jeweils zuständigen Netzbetreiber zu erstatten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SINTEG-V/6#abs-2 (2) Wirtschaftliche Nachteile im Sinne von Absatz 1 sind nur solche Nachteile, die in Zeiträumen entstehen, in denen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SINTEG-V/6#abs-3 (3) Die Zeiträume im Sinne von Absatz 2 sind vom Teilnehmer zu dokumentieren, und diese Dokumentation ist der Bundesnetzagentur auf Anforderung vorzulegen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SINTEG-V/6#abs-4 (4) Ein Anspruch nach Absatz 1 besteht nur für Projekttätigkeiten, die der Teilnehmer zuvor nach Maßgabe von § 3 angezeigt hat, eine Bestätigung der Bundesnetzagentur für die Anzeige nach § 3 Absatz 5 vorliegt und soweit der Anspruch auf Antrag nach § 12 festgestellt worden ist.