Gesetze / Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung SHV § 5 Antragsfrist Stand: 10.06.2019 Bund Der Antrag kann nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme an einer der in § 1 Absatz 1 genannten Maßnahmen gestellt werden.