Gesetze / Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung
SHV§ 4 Inhalt des Antrags und erforderliche Nachweise
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SHV/4#abs-1 (1) In dem Antrag ist darzulegen, dass
Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, ist ausführlich zu begründen, weshalb die Betreuung nicht ohne den Einsatz einer Familien- und Haushaltshilfe sichergestellt werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SHV/4#abs-2 (2) Der Antrag hat ferner zu enthalten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SHV/4#abs-3 (3) Zum Nachweis der Pflegebedürftigkeit der oder des Angehörigen sind dem Antrag beizufügen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SHV/4#abs-4 (4) Es ist nachzuweisen, dass die Betreuungs- oder Pflegekosten tatsächlich entstanden sind.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SHV/4#abs-5 (5) Auf Antrag können die Kosten monatlich erstattet werden.