Gesetze / Sozialgerichtsgesetz SGG (XXXX) §§ 48 und 49 (weggefallen) SozialrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 48 und 49 SGG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 48 und 49 SGG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Sozialrecht finden