Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 183 Verordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.