Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IX

§ 183 Verordnungsermächtigung

Stand: 10.06.2019

SozialrechtBund

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.

§ 182 § 184