Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IX

§ 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Stand: 10.06.2019

SozialrechtBund9 Entscheidungen

Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

§ 180 § 182