Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 13 Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/13#abs-1 (1) Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs verwenden die Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Die Instrumente sollen den von den Rehabilitationsträgern vereinbarten Grundsätzen für Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 26 Absatz 2 Nummer 7 entsprechen. Die Rehabilitationsträger können die Entwicklung von Instrumenten durch ihre Verbände und Vereinigungen wahrnehmen lassen oder Dritte mit der Entwicklung beauftragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/13#abs-2 (2) Die Instrumente nach Absatz 1 Satz 1 gewährleisten eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung und sichern die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung, indem sie insbesondere erfassen,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/13#abs-3 (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Wirkung der Instrumente nach Absatz 1 und veröffentlicht die Untersuchungsergebnisse bis zum 31. Dezember 2019.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/13#abs-4 (4) Auf Vorschlag der Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 und 7 und mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die von diesen Rehabilitationsträgern eingesetzten Instrumente im Sinne von Absatz 1 in die Untersuchung nach Absatz 3 einbeziehen.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 13 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Schleswig, 21.09.2023 – 3 KN 25/20
- VG Köln, 27.01.2023 – 25 K 1538/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 – L 2 R 105/23
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 17.09.2021 – 42/21
- SG Mainz, 28.03.2019 – S 12 KR 1131/19
- OVG NRW, 14.06.2022 – 12 E 224/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2026 – L 2 R 106/25Kraftfahrzeughilfe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Sozialgerichtliches Verfahren - Erfordernis eines erneuten Vorverfahrens bei nachträglicher Änderung des Rehabilitationsbedarfs - Transport eines Elektrorollstuhls - Fehlen des nach § 78 SGG erforderlichen Vorverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2026 – L 8 SO 32/25 B ER
- LSG Hessen, 04.03.2026 – L 4 SO 97/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.