Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 47b Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld
Stand: 01.04.2024
Wird zitiert von 74
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 – L 11 KR 763/17Zitiert von 1
- BSG, 14.12.2006 – B 1 KR 9/06 RKrankengeld: Berechnung der Höhe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Struktur-Kurzarbeitergeld; Keine Geltung von § 47b Abs. 3 SGB V KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 – L 9 KR 374/19Zitiert von 2
- LSG NRW, 14.09.1999 – L 5 KR 62/99
- SG Speyer, 30.11.2015 – S 19 KR 160/15Zitiert von 4
- BSG, 10.05.2012 – B 1 KR 26/11 RKrankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - Berücksichtigung einer Aufstockungszahlung bei Beziehern von Transfer-KurzarbeitergeldZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BAG, 12.08.2024 – 4 AZB 8/24Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - KrankengeldbezugZitiert von 1
- BAG, 05.12.2023 – 9 AZR 364/22Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und KurzarbeitZitiert von 6
- LAG Bremen, 28.08.2023 – 1 Ta 19/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47b SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/47b#abs-1 (1) Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/47b#abs-2 (2) Ändern sich während des Bezuges von Krankengeld die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld maßgeblichen Verhältnisse des Versicherten, so ist auf Antrag des Versicherten als Krankengeld derjenige Betrag zu gewähren, den der Versicherte als Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld erhalten würde, wenn er nicht erkrankt wäre. Änderungen, die zu einer Erhöhung des Krankengeldes um weniger als zehn vom Hundert führen würden, werden nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/47b#abs-3 (3) Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/47b#abs-4 (4) Für Versicherte, die arbeitsunfähig erkranken, bevor in ihrem Betrieb die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch erfüllt sind, wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht, neben dem Arbeitsentgelt als Krankengeld der Betrag des Kurzarbeitergeldes gewährt, den der Versicherte erhielte, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre. Der Arbeitgeber hat das Krankengeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Der Arbeitnehmer hat die erforderlichen Angaben zu machen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/47b#abs-5 (5) Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist von dem Arbeitsentgelt auszugehen, das bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/47b#abs-6 (6) In den Fällen des § 232a Abs. 3 wird das Krankengeld abweichend von Absatz 3 nach dem Arbeitsentgelt unter Hinzurechnung des Winterausfallgeldes berechnet. Die Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.