Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 217e Satzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/217e#abs-1 (1) Der Verwaltungsrat hat eine Satzung zu beschließen. Die Satzung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Spitzenverband Bund hat seinen Sitz in Berlin; die Satzung kann einen davon abweichenden Sitz bestimmen. Die Verbindungsstelle (§ 219a) hat ihren Sitz in Bonn; die Satzung kann einen davon abweichenden Sitz in Berücksichtigung der spezifischen Aufgabenstellung festlegen. Die Satzung muss Bestimmungen enthalten über
§ 34 Abs. 2 des Vierten Buches gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/217e#abs-2 (2) Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen des Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 217e SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Reutlingen, 20.01.2016 – S 1 KR 2979/12Zitiert von 3
- LSG Hessen, 21.02.2011 – L 1 KR 327/10 B ERZitiert von 9
- BSG, 19.12.2012 – B 12 KR 20/11 RKrankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung untergebrachter Empfänger von Leistungen nach dem SGB 12 - keine Beitragserhebung auf Leistungen zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Aufenthalts einschließlich Investitionsaufwendungen - Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler sind hinreichende Rechtsgrundlage für BeitragsfestsetzungZitiert von 102
- BSG, 03.05.2018 – B 3 KR 13/16 RKrankenversicherung - Spitzenverband Bund der Krankenkassen - Auskunftsanspruch gegenüber einem pharmazeutischen Unternehmer über vereinbarte Preise für Fertigarzneimittel mit parenteralen Zubereitungen - Durchsetzung durch Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Sozialdatenschutz - keine teilweise Aufhebung eines Auskunftsverwaltungsakts durch GerichteZitiert von 7
- LSG NRW, 25.09.2025 – L 5 KR 97/23 KL
- LSG NRW, 26.01.2012 – L 16 KR 9/11Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BSG, 01.04.2026 – B 6 KA 6/25 RVertragsarztrecht: Anforderungen an die Festlegung von Wirkstoffen als Leitsubstanzen in einer regionalen Wirkstoffvereinbarung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2025 – L 6 P 6/25
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2025 – L 9 KR 65/25 B ERZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 217e SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.