Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 71a Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/71a#abs-1 (1) Der Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit wird vom Vorstand aufgestellt. Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan fest.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/71a#abs-2 (2) Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung durch die Bundesregierung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/71a#abs-3 (3) Die Genehmigung kann auch für einzelne Ansätze versagt oder unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden, wenn der Haushaltsplan gegen Gesetz oder sonstiges für die Bundesagentur maßgebendes Recht verstößt oder die Bewertungs- und Bewirtschaftungsmaßstäbe des Bundes oder die Grundsätze der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung nicht berücksichtigt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/71a#abs-4 (4) Enthält die Genehmigung Bedingungen oder Auflagen, stellt der Verwaltungsrat erneut den Haushaltsplan fest. Werden Bedingungen oder Auflagen nicht berücksichtigt, hat der Verwaltungsrat der Bundesregierung einen geänderten Haushaltsplan zur Genehmigung vorzulegen; einen nur mit Liquiditätshilfen ausgeglichenen Haushaltsplan kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der durch die Bundesregierung genehmigten Fassung selbst feststellen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 71a SGB IV →
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Nach Gewicht
- BAG, 09.03.2011 – 7 AZR 728/09Befristung - Haushalt - SelbstverwaltungskörperschaftZitiert von 29
- VG Magdeburg, 15.07.2014 – 10 A 1/13
- BAG, 09.03.2011 – 7 AZR 47/10Befristung - Haushalt - SelbstverwaltungskörperschaftZitiert von 9
- LAG Hamm, 25.11.2010 – 17 Sa 1006/09
- LAG Hamm, 14.10.2010 – 17 Sa 670/09
- LAG Hamm, 07.10.2010 – 17 Sa 455/09
Zuletzt entschieden
- BSG, 19.02.2018 – B 6 SF 3/17 S(Gerichtskostenfreiheit der Bundesagentur für Arbeit als Rechtsträgerin der die Vollstreckung für das Jobcenter betreibenden Stelle - Gerichtskostenfreiheit der Träger der in § 64 Abs 3 S 2 SGB 10 genannten Sozialleistungen)Zitiert von 4
- BAG, 17.08.2010 – 9 AZR 414/09Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells - ErmessensausübungZitiert von 21
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 – 14 Sa 1741/09 und 14 Sa 2539/09, 14 Sa 1741/09, 14 Sa 2539/09
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