Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 80 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 70
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 21.11.2023 – L 2 AS 279/23 NZBZitiert von 1
- BSG, 12.09.2018 – B 4 AS 39/17 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst vorläufig beschiedene Leistungsansprüche - Anwendbarkeit des § 41a SGB 2 auf vor dem 1.8.2016 beendete Bewilligungszeiträume - Verpflichtung zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen - Berücksichtigung von Einkommensangaben im Widerspruchsverfahren)Zitiert von 87
- SG Duisburg, 02.01.2018 – S 49 AS 3349/17Zitiert von 4
- SG Berlin, 25.09.2017 – S 179 AS 6737/17Zitiert von 9
- SG Münster, 17.11.2022 – S 11 AS 497/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 – L 18 AS 1713/18
Zuletzt entschieden
- BSG, 28.11.2024 – B 4 AS 16/23 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage - Einspeisevergütung - kein Vermögen - kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit - Nichtabsetzbarkeit von Erwerbstätigenfreibeträgen - Nichtabsetzbarkeit eines durch die Abnutzung der Anlage eintretenden Wertverlustes - steuerrechtliche Einordnung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2024 – L 18 AS 447/23
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.10.2024 – L 4 AS 24/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 80 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 80 SGB II liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.