Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/48#abs-1 (1) Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den zuständigen Landesbehörden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/48#abs-2 (2) Die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden übt die Bundesregierung aus, soweit die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben anstelle der Bundesagentur erfüllen. Zu diesem Zweck kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu grundsätzlichen Rechtsfragen der Leistungserbringung erlassen. Die Bundesregierung kann die Ausübung der Rechtsaufsicht auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/48#abs-3 (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erlassen.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 48 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.10.2014 – 2 BvR 1641/11Auslegung des Art. 91e GG; Verfassungswidrigkeit des § 6a Abs. 2 Satz 3 SGB IIZitiert von 74
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2026 – L 1 AS 1182/23 KL
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 – L 2 AS 2313/12Zitiert von 6
- LSG Thüringen, 20.11.2025 – L 1 SV 741/25 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 – L 18 AS 1532/21 KLZitiert von 2
- BSG, 26.03.2025 – B 4 AS 4/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch des Bundes gegen einen zugelassenen kommunalen Träger auf Erstattung rechtsgrundlos erlangter Mittel - Aufwendungen für die Widerspruchssachbearbeitung im Haushaltsjahr 2018 - Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) - Abgrenzung von Personalkosten und Personalgemeinkosten - SpitzabrechnungZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 21.05.2025 – L 6 AS 444/22Zitiert von 1
- BSG, 12.03.2025 – B 7 AS 1/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Verzinsung eines Anspruchs des Bundes gegen einen zugelassenen kommunalen Träger auf Erstattung rechtsgrundlos erlangter Mittel - Prozesszinsen - VerzugszinsenZitiert von 2
- LSG NRW, 08.05.2024 – L 19 AS 781/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.04.2019 Ausfertigung
§ 48 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. April 2019 (BGBl. I 530)
BGBl. 2019 I S. 530
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.