Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 16j Bürgergeldbonus
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten einen Bonus in Höhe von 75 Euro für jeden Monat der Teilnahme an einer der folgenden Maßnahmen:
Änderungsverlauf
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27.03.2024 Ausfertigung
§ 16j aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 107)
BGBl. 2024 I Nr. 107
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