Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV§ 18 Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
Stand: 01.01.2024
Wird eine Gewalttat im Sinne des § 13 durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt, werden Leistungen nach diesem Buch erbracht.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 18 SGB XIV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 12.12.2023 – VI ZR 297/22Begriff der Versorgungsbezüge im Rahmen der Härtefallleistung nach dem Opferentschädigungsgesetz
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.