Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 31.10.2012 – B 13 R 11/11 R(Rangfolge von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Rentenversicherungsträger bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Gewährung von Arbeitslosengeld durch BA - Gewährung von aufstockenden Leistungen gem § 22 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger zu Unrecht an Nichterwerbsfähigen)Zitiert von 34
- SG Düsseldorf, 21.02.2017 – S 7 R 1634/15
- LSG Schleswig, 10.09.2010 – L 3 AL 43/09Zitiert von 1
- BSG, 31.10.2012 – B 13 R 9/12 RErstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer LeistungsträgerZitiert von 31
- SG Berlin, 04.05.2017 – S 102 AS 18536/14
- SG Duisburg, 22.01.2016 – S 14 KN 42/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 12.12.2024 – B 12 R 11/22 RTragung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit bei Beziehern von Arbeitslosengeld, denen rückwirkend eine vorgezogene Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wird und die von der Bundesagentur für Arbeit bis zum Beginn der laufenden Rentenzahlung weiter Arbeitslosengeld erhaltenZitiert von 2
- BSG, 29.06.2023 – B 1 KR 23/22 R(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Rentenversicherungsträgers gegen die vorrangig verpflichtete Krankenkasse - medizinische Rehabilitation - Begrenzung der Erstattungshöhe durch Vergütungsvereinbarungen nach § 111 Abs 5 SGB 5)Zitiert von 2
- LSG Hessen, 17.05.2023 – L 4 SO 205/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 106 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/106#abs-1 (1) Ist ein Leistungsträger mehreren Leistungsträgern zur Erstattung verpflichtet, sind die Ansprüche in folgender Rangfolge zu befriedigen:
1. (weggefallen)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/106#abs-2 (2) Treffen ranggleiche Ansprüche von Leistungsträgern zusammen, sind diese anteilsmäßig zu befriedigen. Machen mehrere Leistungsträger Ansprüche nach § 104 geltend, ist zuerst derjenige zu befriedigen, der im Verhältnis der nachrangigen Leistungsträger untereinander einen Erstattungsanspruch nach § 104 hätte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/106#abs-3 (3) Der Erstattungspflichtige muss insgesamt nicht mehr erstatten, als er nach den für ihn geltenden Erstattungsvorschriften einzeln zu erbringen hätte.