Gesetze / Soldatenentschädigungsgesetz SEG § 9 Anspruchskonkurrenz Stand: 01.01.2025 Bund Ansprüche auf Leistungen der Soldatenentschädigung gehen Ansprüchen auf Leistungen der Sozialen Entschädigung vor, soweit sie auf derselben Ursache beruhen.