Gesetze / DRK-Suchdienstdatenschutzgesetz
DRK-SDDSG§ 2 Aufgaben der Suchdienste
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SDDSG/2?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der DRK-Suchdienst nimmt im Auftrag der Bundesregierung folgende Aufgaben wahr:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SDDSG/2?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Kirchliche Suchdienst nimmt im Auftrag der Bundesregierung folgende Aufgaben wahr:
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 2 aufgehoben durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.