Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SBG-Errichtungsverordnung
SBGV§ 13 Aufwandsentschädigungen
Stand: 02.08.2026
Die Mitglieder des Beirates, der Fachkommission und der Arbeitsgruppen sind ehrenamtlich tätig. Die Stiftung erstattet ihnen die notwendigen nachgewiesenen Auslagen und zahlt ihnen eine Reisekostenvergütung entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften.