Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

SBG

§ 37 Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/37?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Vertrauenspersonenausschüsse sind

1.
der Gesamtvertrauenspersonenausschuss sowie
2.
die Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/37?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für die Vertrauenspersonenausschüsse gelten die Bestimmungen über die Versammlungen der Vertrauenspersonen entsprechend, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

§ 36 § 38