Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG§ 19 Aufgaben der Vertrauensperson
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/19#abs-1 (1) Die Vertrauensperson soll zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen sowie zur Festigung des kameradschaftlichen Vertrauens innerhalb des Bereiches beitragen, für den sie gewählt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/19#abs-2 (2) Vertrauensperson und Disziplinarvorgesetzte oder Disziplinarvorgesetzter arbeiten im Interesse der Soldatinnen und Soldaten des Wahlbereiches und zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte mit dem Ziel der Verständigung eng zusammen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/19#abs-3 (3) Die Vertrauensperson hat folgende allgemeine Aufgaben:
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 19 SBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 18.12.2019 – 1 WRB 7/18Unterrichtungsanspruch der Vertrauensperson gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten; Ergebnis von Abstimmungsgesprächen für eine BeurteilungsrundeZitiert von 2
- BVerwG, 03.06.2019 – 1 WNB 4/18Zeitliche Grenzen der neuen Überwachungsaufgabe von VertrauenspersonenZitiert von 6
- BVerwG, 13.07.2023 – 1 WRB 2/22Vertrauensperson; Teilnahme an einer schriftlichen ErfolgskontrolleZitiert von 2
- BVerwG, 30.08.2019 – 1 WB 27/18Berücksichtigung von Stellungnahmen der VertrauenspersonenZitiert von 11
- BVerwG, 28.05.2008 – 1 WDS-VR 8.08
- BVerwG, 25.05.2023 – 1 WB 51/21Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung des BeschwerdeverfahrensZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 15.12.2022 – 1 WB 53.21Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine nur vermutete Dienstpostenbesetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 26.01.2022 – 1 WB 31/21Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen FachdienstesZitiert von 4
- BVerwG, 02.06.2021 – 1 WRB 1/20Vertrauensperson; Verletzung der Beteiligungsrechte; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 SBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.