Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG§ 11 Niederlegung des Amtes
Stand: 10.06.2019
Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 11 SBG →
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