Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

SBG

§ 11 Niederlegung des Amtes

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.

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