Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SAbfGebO · GVBl.II/00, [Nr. 08] S.104

Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung zur Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfallgebührenordnung - SAbfGebO)

8 Normen · Ausgangsfassung vom 07.04.2000 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Gebührenerhebung
  2. § 2 Besondere Vorschriften zur Gebührenermittlung
  3. § 3 Gebührenerhöhung
  4. § 4 Einschränkung der persönlichen Gebührenfreiheit
  5. § 5 Auslagen
  6. § 6 Vollstreckung
  7. § 7 Übergangsregelung
  8. § 8 (In-Kraft-Treten)
  9. Anlage

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 8 neueste Änderung
  2. 21.08.2026 — 8 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 4 weitere
  3. Stand der amtlichen Fassung

    08.10.2020 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 96])

  4. Historischer Änderungsnachweis

    02.03.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.03.2016

    § 2 geändert

    GVBl. II 2016, Nr. 10

  5. Historischer Änderungsnachweis

    20.02.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.02.2013

    Titel, §§ 1-3, 6 und Anlage geändert; § 7 aufgehoben, §§ 8 und 9 (alt) werden §§ 7 und 8 (neu)

    GVBl. II 2013, Nr. 19

  6. Historischer Änderungsnachweis

    10.08.2000 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.08.2000

    Anlage geändert

    GVBl. II 2000, Nr. 18, S. 322

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).