Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sonderabfallgebührenordnung
SAbfGebO§ 8 (In-Kraft-Treten)
Stand: 21.08.2026
Anlage
Gebührenverzeichnis
Tarifstelle Amtshandlung Gebühr (EUR)
1
Zuweisung angedienter Abfälle gemäß § 5 der Sonderabfallentsorgungsverordnung
nach § 2 berechneter Prozentsatz der Entsorgungskosten; gemäß Tarifstellen 6, 7 oder 8 anfallende Gebühren werden verrechnet
2
Änderung eines Zuweisungsbescheides oder einer Feststellung im Sinne der Tarifstelle 5
100 bis 500
3
Zurückweisung angedienter Abfälle gemäß § 6 Absatz 1 der Sonderabfallentsorgungsverordnung
200 bis 2 000
4
Widerruf
eines Zuweisungsbescheides, eines Entsorgungsnachweises oder einer Feststellung gemäß Tarifstelle 5
eines Zuweisungsbescheides und eines Entsorgungsnachweises oder einer Feststellung gemäß Tarifstelle 5
100 bis 500
200 bis 500
5
Entgegennahme der notwendigen Dokumente, Prüfung und Feststellung, ob der jeweilige Entsorgungsvorgang einer Andienungspflicht unterliegt
nach § 2 berechneter Prozentsatz der Entsorgungskosten; gemäß Tarifstellen 6, 7 oder 8 anfallende Gebühren werden verrechnet
6
Ausfertigung einer Nachweisbestätigung
100
7
Entgegennahme/Bearbeitung von nicht zu bestätigenden Entsorgungsnachweisen
100
8
Entgegennahme/Bearbeitung von Dokumenten, die die Entsorgung gefährlicher Abfälle betreffen und
für die keine abfallrechtliche Nachweispflicht besteht oder
die zulässigerweise in Papierform vorgelegt werden
200
9
Feststellung, dass die Entsorgung im Sinne der vorgelegten Dokumente der Tarifstellen 5 und 8 nicht zulässig ist
200 bis 2 000
10
Änderung oder Ergänzung eines Dokuments im Sinne der Tarifstelle 6, 7 oder 8
50 bis 100
11
Erteilung der Nachweisnummern, je 1 bis 50 Nummern
50
12
Erteilung oder Änderung sonstiger Kennnummern bzw. der zugehörenden Stammdaten
25 bis 100
13
Anordnung der Andienung von andienungspflichtigen Abfällen
500 bis 5 000
14
Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs
gegen eine der vorgenannten Amtshandlungen
gegen Kostenentscheidungen
50 bis 1 000
50 bis 200
15
Anfertigung einer Fotokopie
1
16
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist
0 bis 5 000