Gesetze / Soldatenarbeitszeitverordnung
SAZV§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/24#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/24#abs-2 (2) § 17 tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/24#abs-3 (3) § 5a tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Änderungsverlauf
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18.02.2020 Ausfertigung
§ 24 eingefügt und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (BGBl. I 239)
BGBl. 2020 I S. 239
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.