Gesetze / Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

SAG

§ 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SAG/3#abs-1 (1) Abwicklungsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SAG/3#abs-2 (2) Aufsichtsbehörde ist die Aufsichtsbehörde im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kreditwesengesetzes.

§ 2 § 4