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Sächsische Verfassungsschutzprüfungsverordnung§ 4 Bewerbung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsische%20Verfassungsschutzpr%C3%BCfungsverordnung/4#abs-1 (1) Bewerbungen sind schriftlich an das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zu richten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsische%20Verfassungsschutzpr%C3%BCfungsverordnung/4#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1. ein handgeschriebener Lebenslauf,
2. zwei Lichtbilder aus neuester Zeit,
3. eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn der Bewerber noch nicht volljährig ist,
4. eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses und der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsische%20Verfassungsschutzpr%C3%BCfungsverordnung/4#abs-3 (3) Schwerbehinderte Bewerber haben der Bewerbung eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsische%20Verfassungsschutzpr%C3%BCfungsverordnung/4#abs-4 (4) Bewerber, deren Einstellung in Aussicht genommen worden ist, haben ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als drei Monate ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsische%20Verfassungsschutzpr%C3%BCfungsverordnung/4#abs-5 (5) Nach Eingang der Bewerbung wird dem Bewerber eine Sicherheitserklärung zugeleitet, in welcher ihm aufgegeben wird, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, Referenz- und Auskunftspersonen anzugeben sowie Personen zur Identitätsprüfung zu benennen.