Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung
SächsWoFZustG§ 3 Ermächtigungsübertragung
Stand: 26.08.2026
Die der Staatsregierung durch § 9 Abs. 3 sowie § 19 Satz 2 WoFG erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für das Wohnungswesen zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung übertragen.